Briefwahl beantragen

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Am 9. Juni 2024 findet die Europawahl statt. Wer wahlberechtigt ist, kann im Wahlraum wählen oder Briefwahl beantragen.

Beschreibung

Sie können die Briefwahlunterlagen auf verschiedenen Wegen beantragen. Bitte entscheiden Sie sich für einen Weg. Am Telefon können Sie keinen Antrag stellen!

Die Briefwahlunterlagen können wir frühestens ab Ende April 2024 verschicken, unabhängig davon, wie frühzeitig Sie vorher den Antrag gestellt haben.

Bitte beachten Sie: Sollen die Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse geschickt werden, müssen Sie diese Adresse zusätzlich zu Ihrer Wohnadresse angeben.

  1. Online beantragen
    Sie können die Briefwahlunterlagen ab Ende April ganz bequem online beantragen.
  2. Per Post beantragen

    Wenn Sie die Briefwahlunterlagen mit einem Papierantrag anfordern wollen, können Sie dafür ganz einfach die Rückseite der Wahlbenachrichtigung benutzen. Bitte schicken Sie den Antrag frühzeitig los, sodass es am Ende nicht zu Zeitproblemen mit dem Rückversand kommt.
    Alternativ gibt es ein Antragsformular zum Download.

  3. Persönlich abholen
    Sie können die Briefwahlunterlagen ab dem 21. Mai 2024 persönlich abholen. Das ist möglich im Kreisverwaltungsreferat (genaue Adresse steht auf Ihrer Wahlbenachrichtigung), sowie in den Bezirksinspektionen. Die Abholung ist bis zum 7. Juni 2024, 18 Uhr möglich. Sie können die Briefwahlunterlagen direkt vor Ort ausfüllen und in eine Wahlurne einwerfen.

  4. Briefwahlunterlagen mit Vollmacht beantragen
    Wenn Sie die Briefwahlunterlagen mit Vollmacht für eine andere Person abholen oder beantragen möchten, gibt es einige Dinge zu beachten.

Fragen & Antworten

Wenn Sie sich zur Wahlzeit im Ausland befinden, schicken wir Ihnen gerne die Briefwahlunterlagen an Ihren Aufenthaltsort. Geben Sie die abweichende Versandadresse bitte zusätzlich zu Ihrem Hauptwohnsitz in München an.

Bitte beachten: Die Versandzeiten ins und aus dem Ausland sind oft deutlich länger als der Postversand innerhalb Deutschlands. Bitte bedenken Sie das bei der Beantragung Ihrer Briefwahlunterlagen. Das Risiko für den Versand in das Ausland tragen Sie als Wähler*in selbst!

Wenn Sie die Briefwahlunterlagen angefordert und nach 8 Werktagen noch nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.

Bitte melden Sie sich spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024, wenn Sie die Briefwahlunterlagen mit der Post geschickt bekommen wollen. Bei Anträgen, die uns später erreichen, können wir den rechtzeitigen Erhalt nicht mehr gewährleisten!

Wenn Sie den Wahlraum wechseln wollen, müssen Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen.

Mit dem Wahlschein können Sie sich aussuchen, in welchen Wahlraum in München Sie gehen wollen.

Bitte beachten: Sie können die Briefwahlunterlagen nicht in unseren Wahlräumen abgeben! Sie können aber mit dem Wahlschein im Wahlraum wählen gehen, wenn Sie ein gültiges Ausweisdokument (Reisepass, Identitätsausweis, Personalausweis) dabei haben.

Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahlsonntag (9. Juni 2024), 18 Uhr wieder beim Wahlamt sein. Sie können die Briefwahlunterlagen deutschlandweit in jeden gelben Briefkasten der Deutschen Post einwerfen und müssen dafür kein Porto (keine Briefmarke) bezahlen. Bitte beachten Sie, dass genug Zeit für den Postversand eingeplant wird.

Sie können die Briefwahlunterlagen noch bis Sonntag (9. Juni 2024) um spätestens 18 Uhr in einen unserer Behördenbriefkästen einwerfen.

Bitte beachten: Sie können die Briefwahlunterlagen nicht in unseren Wahlräumen abgeben! Sie können aber mit dem Wahlschein im Wahlraum wählen gehen, wenn Sie ein gültiges Ausweisdokument (Reisepass, Identitätsausweis, Personalausweis) dabei haben.

Bei Fragen hilft Ihnen das Wahlamt gerne weiter. Rufen Sie uns unter 089/233-96233 an oder schreiben Sie eine E-Mail an: briefwahl.kvr@muenchen.de

Sie erreichen die Wahl-Hotline:
Montag bis Donnerstag von 8 bis 15 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr

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Fax: +49 89 233-45772

Adresse

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Lagehinweis: Eingang C

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