Wasser aus dem Hahn

Die Stadtwerke München garantieren die Einhaltung der sehr guten Trinkwasserqualität bis zum Hausanschluss. Danach setzen die Betreiberpflichten ein.

Trinkwasser

Wasserhahn mit Wasserstrahl
Eisenhans - Fotolia.com

Die Versorgung der Münchner Bürger*innen mit naturbelassenem Quellwasser aus dem Mangfall- und Loisachtal erfolgt ausschließlich durch die Stadtwerke München GmbH. Das Gesundheitsreferat überwacht die Trinkwasserqualität durch Auswertung von mehr als 12.000 Proben pro Jahr. Das Quellwasser erfüllt nachweislich alle Anforderungen der Trinkwasserverordnung.

Als Wasserversorger liefern die Stadtwerke München das Trinkwasser bis zum Hausanschluss und sind bis hierhin auch für dessen Qualität verantwortlich. Die Trinkwasser-Installationen in den Gebäuden (Rohrleitungen, Einbauten, Armaturen, Wasserhähne) liegen im Zuständigkeitsbereich der Haus- und Wohnungseigentümer*innen. Sollte es Grund zu qualitativen Beanstandungen geben, ist daher die Hausverwaltung der erste Ansprechpartner.

Ratgeber

Trink was - Trinkwasser aus dem Hahn

Gesundheitliche Aspekte der Trinkwasser-Installation:
Informationen und Tipps für Mieter, Haus- und Wohnungsbesitzer
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Aktuelles

TWIN - Information "Energie sparen beim warmen Trinkwasser – geht das?" des DVGW. e.V.

Das aktuelle TWIN vom 17.10.22 enthält wichtige Hinweise zur Gewährleistung der Trinkwasserhygiene unter Berücksichtigung der Anforderungen zur Energieeinsparung
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Verbraucherhinweise

Trinkwasser-Installationen

Nur bei einem Wasserversorger (z.B. Stadtwerke München GmbH) eingetragene Fachunternehmen dürfen Arbeiten an der Trinkwasser-Installation durchführen. Befindet sich diese in einer öffentlichen Einrichtung, ist in Abhängigkeit vom Umfang der auszuführenden Arbeiten zusätzlich das Gesundheitsamt zu informieren.

Trinkwasser-Installationen in öffentlichen Einrichtungen

Die Errichtung, Wiederinbetriebnahme oder Veränderung von Trinkwasser-Installationen in öffentlichen Einrichtungen muss dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden. Werden zusätzlich zur Trinkwasser-Installation Brauchwassersysteme, wie zum Beispiel Regenwasseranlagen, eingebaut, so ist auch dies dem Gesundheitsreferat anzuzeigen.

Bestehende Anlagen

Bestehende Anlagen sollten ebenfalls durch eine Fachfirma hinsichtlich der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln kontrolliert werden. Werden bei der Überprüfung Mängel festgestellt, so sind diese im Rahmen von Sanierungsarbeiten zu beseitigen.

Für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in der Trinkwasser-Installation und auch den regelkonformen Betrieb in Gebäuden aller Art ist gemäß den Vorgaben der Trinkwasser­verordnung der Unternehmer oder sonstige Inhaber, also die oder der Hausbesitzer*in, die Eigentümergemeinschaft oder stellvertretend auch eine Hausverwaltung, verantwortlich (§ 4 TrinkwV). Diese haben die gesundheitliche Unbedenklichkeit des in der Trinkwasser-Installation verteilten Wassers sicherzustellen und, soweit erforderlich, entsprechende Wasseruntersuchungen durchzuführen.

Seit Inkrafttreten der ersten Novellierung der Trinkwasserverordnung am 1. November 2011 bestehen auch für die Betreiber von Trinkwasser-Installationen in privaten/gewerblichen Gebäuden erweiterte Untersuchungs- und Informationspflichten gegenüber dem Gesundheitsamt und den angeschlossenen Nutzern.

Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel. Es ist jedoch nicht steril und daher nicht unbegrenzt haltbar. Steht das Wasser über längere Zeit in der Leitung, können chemische und/oder mikrobiologische Veränderungen der Wasserqualität eintreten. In Abhängigkeit von der Stagnationsdauer werden daher folgende Maßnahmen empfohlen:

Von den Verbraucher*innen zu leistende vorbeugende Schutzmaßnahmen

Betriebsunterbrechungen bis zu drei, maximal sieben Tagen

Nach der üblicherweise über Nacht eintretenden Stagnation sollte die erste Wasserentnahme nicht zur Zubereitung von Lebensmitteln, Tee oder Kaffee verwendet werden. Eine Nutzung als Gießwasser für Blumen oder ähnliches ist dagegen unproblematisch.
 
Betriebsunterbrechungen von mehr als drei Tagen bis zu vier Wochen

Nach Betriebsunterbrechungen von drei Tagen bis zu vier Wochen sollte das Wasser in der Leitung vollständig ausgetauscht werden. Dies ist in der Regel dann gewährleistet, wenn die Temperatur des ablaufenden Wassers konstant ist, d. h. das ablaufende Wasser nicht mehr kälter beziehungsweise wärmer wird.

Von den Hauseigentümer*innen / der Hausverwaltung einzuleitende Schutzmaßnahmen

Betriebsunterbrechungen von mehr als vier Wochen bis zu sechs Monaten

Trinkwasseranlagen, die länger als vier Wochen nicht genutzt werden, sind abzusperren. Bei Wiederinbetriebnahme ist bis zur Temperaturkonstanz zu spülen.

Betriebsunterbrechungen von sechs Monaten bis zu einem Jahr

Trinkwasseranlagen, die länger als sechs Monate nicht genutzt werden, sind abzusperren. Bei der Wiederinbetriebnahme sind die Leitungen bis zur Temperaturkonstanz zu spülen. Anschließend sind gebäudespezifische mikrobiologische Kontrolluntersuchungen durchzuführen. Gegebenenfalls ist die Beauftragung eines Installationsunternehmens für die Spülung, Desinfektion und Wiederinbetriebnahme erforderlich.

Betriebsunterbrechungen von mehr als einem Jahr

Trinkwasseranlagen, die länger als ein Jahr oder dauerhaft nicht genutzt werden sind vom übrigen Leitungsnetz abzutrennen oder rückzubauen. Die Wiederinbetriebnahme darf nur durch ein eingetragenes Installationsunternehmen erfolgen.

Werden in der Trinkwasser-Installation oder am Wasserhahn Veränderungen des Trinkwassers, wie zum Beispiel ungewöhnlicher Geruch, Geschmack, Färbung und Aussehen bemerkt oder werden Überschreitungen des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen oder der Grenzwerte der Trinkwasserverordnung bekannt, so müssen die Betreiber*innen zur Aufklärung der Ursachen in eigener Verantwortung unverzüglich eine fachkundige Überprüfung der Trinkwasser-Installation, Sofortmaßnahmen zur Abhilfe und gegebenenfalls Wasseruntersuchungen veranlassen (§ 16 TrinkwV). Darüber hinaus ist umgehend das Gesundheitsreferat zu benachrichtigen.

Laborbetriebe

Eine Auflistung von zugelassenen Laborbetrieben in Bayern finden Sie im Internetauftritt des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit,

Kaltwassersystem

In Trinkwasserleitungen können Schwermetalle (zum Beispiel Blei, Kupfer, Nickel, Cadmium) angereichert werden, die unter Umständen zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Mögliche Ursache ist die Verwendung ungeeigneter Rohrleitungs- und Armaturenmaterialien. Gefährdet sind dann insbesondere Schwangere und Kleinkinder sowie Verbraucher, die allergisch reagieren (zum Beispiel auf Nickel). Darüber hinaus begünstigen fehlerhafte Installationen das Einbringen von Krankheitserregern und die Übertragung von Infektionskrankheiten.

Warmwassersystem

Im Warmwasserversorgungssystem können sich im Temperaturbereich von 25 °C bis zirka 55 °C Legionellen massenhaft vermehren. Hierbei handelt es sich um Umweltkeime, die sich in natürlichen und künstlichen Feuchtzonen entwickeln. Werden die Legionellen zum Beispiel beim Duschen in hoher Konzentration eingeatmet, so können sie eine Lungeninfektion - die sogenannte Legionärskrankheit - hervorrufen. Gefährdet sind hier vor allem Personen mit vorbestehenden Lungenerkrankungen, herabgesetzter Immunabwehr, ältere Personen oder Raucher.

Sterilfilter

Besonders gefährdete Personen können sich vor einer Legionelleninfektion durch Anbringung eines „endständigen Sterilfilters“ an Wasserhahn und/oder Dusche schützen.

Schwermetallbelastung

Grundsätzlich ist bei Verwendung zugelassener Leitungs- und Armaturmaterialien und Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik keine zusätzliche Schwermetallbelastung zu erwarten. Sollten Hinweise auf nicht normgerechte Einbauteile vorliegen, so sind diese auszutauschen. Als Sofortmaßnahme sollte das Wasser vor der Verwendung erst solange abfließen, bis es nicht mehr kälter oder wärmer wird.

Verkeimung

Grundvoraussetzung für einen hygienegerechten Betrieb der Trinkwasser-Installation ist ein gut funktionierendes Zirkulationssystem, bei dem längere Stagnationszeiten vermieden werden. Im Warmwassersystem ist sicherzustellen, dass folgende Temperaturen eingehalten werden:

  • mindestens 60°C am Ablauf der Erwärmungsanlagen (Warmwasserspeicher)
  • mindestens 55°C in der Zirkulation und an den Entnahmestellen (zum Beispiel Duschen)

Werden die in den Haushalten vorhandenen Duschen wenig genutzt, so sollte das Wasser vor dem Duschen ohne zu spritzen aus dem Warmwasserhahn solange ablaufen, bis heißes Wasser kommt und die Temperatur nicht weiter ansteigt. Um die Feinzerstäubung und das Einatmen von kleinsten Wassertröpfchen möglichst gering zu halten, sollten Perlatoren und Duschköpfe regelmäßig gereinigt und entkalkt werden.

Gesetzestexte, Merkblätter, Formulare

In diesem Bereich finden Sie, nach Themen sortiert, weitere detaillierte Informationen und Hinweise zu Fragen der Trinkwasser-Installation.
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  • Gesundheitsreferat

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