Alkoholkonsum am Bahnhof und im Umfeld untersagt
Ganztägiges Alkoholverbot am Münchner Hauptbahnhof
Das Alkoholverbot am Hauptbahnhof in München verbietet es rund um die Uhr, am Bahnhof und in den umliegenden Straßen Alkohol zu konsumieren oder ihn für diesen Zweck mitzuführen. Der Stadtrat hat im April 2024 eine Verlängerung des Verbots bis zum 30. April 2028 beschlossen.

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Kein Alkohol am Hauptbahnhof: Hier gilt das ganztägige Verbot
Das Alkoholverbot am Hauptbahnhof gilt am Bahnhofsvorplatz sowie auf der Bayerstraße und Arnulfstraße bis zur Paul-Heyse-Unterführung. Seit August 2019 ist es ganztägig verboten, dort Alkohol zu trinken - oder ihn zum Zwecke des Trinkens vor Ort mitzuführen. Die neue Verordnung tritt ab 1. Mai 2024, 0 Uhr in Kraft, direkt im Anschluss an das bisher geltende Verbot bis zum 30. April 2024.
Die Einhaltung des Alkoholverbots kontrollieren die Polizei und der Kommunale Außendienst (KAD) der Landeshauptstadt. Sinn und Zweck des 24-Stunden-Verbots für alkoholische Getränke ist es, für einen Rückgang von alkoholbedingten Straftaten zu sorgen und damit zu einem besseren Sicherheitsgefühl am Hauptbahnhof beizutragen. Davon profitieren Anwohner, Reisende und Geschäftsleute.