Akutversorgung nach sexueller Gewalt

Erste Hilfe nach Vergewaltigung: Unterstützung für Gewaltopfer

Jede Vergewaltigung ist ein Notfall. Eine medizinische Versorgung sollte zeitnah erfolgen, auch dann, wenn Sie keine äußerlich sichtbaren Verletzungen haben.

Zeichnung einer Frau mit traurigem Blick
Landeshauptstadt München

Jede Vergewaltigung ist ein Notfall

Vielen Vergewaltigungsopfern fällt es schwer, darüber zu reden. Wie Betroffene auf eine Vergewaltigung reagieren, ist individuell. Jedes Verhalten, jedes Gefühl ist „richtig“ und angemessen – egal ob erschüttert oder äußerlich ruhig und kontrolliert. Auch Erinnerungslücken oder Probleme, das Geschehene zeitlich einzuordnen, sind keine Seltenheit.

Klar ist: Die Gesundheit und das Wohlergehen von Betroffenen sexualisierter Gewalt stehen an erster Stelle! Ein erster Schritt nach einer Vergewaltigung kann daher der Weg in eine Klinik sein.

Eine medizinische Versorgung sollte möglichst zeitnah erfolgen – auch dann, wenn keine äußerlichen Verletzungen sichtbar sind. So empfehlen sich etwa Untersuchungen auf sexuell übertragbare Krankheiten oder eine potenzielle Schwangerschaft.

Im Rahmen einer Öffentlichkeitskampagne der Landeshauptstadt München wurden hierfür zahlreiche Adressen und Anlaufstellen in München zusammengestellt. Die Kampagne wurde vom GSR zusammen mit der der Beratungsstelle Frauen*notruf, mit der Initiative für Münchner Mädchen (IMMA e.V.), mit der München Klinik und mit der Gleichstellungsstelle für Frauen im Rahmen des Münchner Aktionsplans gegen geschlechtsspezifische Gewalt umgesetzt. 

In den hier aufgeführten Münchner Kliniken wird die medizinische Erstversorgung und die vertrauliche Spurensicherung nach einheitlichen Standards durchgeführt.

Die Beratungsstelle Frauen*notruf München gibt Betroffenen und Angehörigen wichtige Informationen zur medizinischen Erstversorgung sowie Hinweise zu Möglichkeiten der Spurensicherung und des Erstattens einer Anzeige.

Video: Ablauf einer Akutversorgung und vertraulichen Spurensicherung

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Die medizinische Versorgung und die vertrauliche Spurensicherung sind für Betroffene kostenfrei. Die Versichertenkarte sollte möglichst mit in die Klinik genommen werden.

Auf Wunsch können bei der ärztlichen Untersuchung auch Spuren und Verletzungen dokumentiert und sichergestellt werden, ohne dass Gewaltopfer Anzeige erstatten müssen. Generell gilt: Opfer sexualisierter Gewalt haben das Recht auf eine freie Entscheidung, ob und wann sie Anzeige erstatten möchten.

Das medizinische Personal ist speziell geschult und unterliegt der Schweigepflicht. Ohne das Einverständnis des Opfers darf die Polizei nicht informiert werden. Die gesicherten Spuren werden vertraulich gelagert.

Im Fall einer Anzeige zu einem späteren Zeitpunkt sollte die Polizei auf die Spurensicherung hingewiesen werden. Falls keine Anzeige erfolgt, werden die Spuren nach sechs Monaten vernichtet.

Hinweise zur Spurensicherung nach einer Vergewaltigung

Zeichnung einer Frau im Gespräch mit einer Ärztin
Landeshauptstadt München
  • Wenn gewünscht, können mögliche Spuren in einer medizinischen Untersuchung innerhalb der ersten 72 Stunden (drei Tage) gesichert werden.
  • Dafür empfiehlt es sich, vor der Untersuchung möglichst nicht zu duschen, auch wenn es schwerfällt. Bitte kommen Sie auch, wenn Sie geduscht haben.
  • Beschädigte Kleidung, Wäsche, Bettlaken oder Gegenstände, mit denen der Täter in Berührung gekommen ist, können wichtige Beweisstücke in einem Strafverfahren sein. Besonders Wäschestücke mit Sperma-, Speichel- oder Blutspuren sollten deshalb ungewaschen, trocken und getrennt in Papiertüten aufbewahrt werden. Allerdings können diese nicht in der Klinik gelagert werden.
  • Etwaiges elektronisches Beweismaterial wie Kommunikation mit dem Täter (E-Mails, Nachrichten in Netzwerken, SMS, etc.) sollte berücksichtigt werden.
  • Bei Verdacht auf K.-o.-Tropfen muss alles sehr schnell gehen. Viele Substanzen können bereits nach 6 – 12 Stunden nicht mehr nachgewiesen werden.
  • Notizen zum Ablauf der Tat können helfen.

Wichtig: Niemand darf Betroffene einfach wegschicken oder zu einer Beweissicherung bzw. einer Anzeige drängen. Betroffene können sich von einer Vertrauensperson begleiten lassen.

Beratungsangebote in München

Damit Frauen* mit dem Erlebten nicht allein bleiben müssen, gibt es in München verschiedene Beratungsangebote:

Beratungsstelle Frauen*notruf München
frauennotruf-muenchen.de
Telefon: 089 / 76 37 37

Beratungsstelle für Mädchen* und junge Frauen* – IMMA e.V.
imma.de
Telefon: 089 / 260 75 31

Hilfetelefon – Gewalt gegen Frauen
Telefon: 116 016 (telefonische Beratung rund um die Uhr)

Beratungsangebote außerhalb Münchens
Angebote im bff-Sucher finden

Medizinische Fachkräfte und Kliniken können sich beim Gesundheitsreferat beraten lassen: fachstellen.gsr@muenchen.de oder telefonisch unter 089 / 233 47927. Informationen und Materialien für ärztliche Praxen und Kliniken gibt es hier.

Im Auftrag des Gesundheitsreferats

Dieser Beitrag zur Ersten Hilfe nach Vergewaltigung wurde vom Gesundheitsreferat der Landeshauptstadt München beauftragt. Die Inhalte wurden zwischen dem Gesundheitsreferat und muenchen.de, dem offiziellen Stadtportal, abgestimmt.