Grüne Plakette und Ausnahmegenehmigungen

Umweltzone und Diesel-Fahrverbot in München

Seit 2012 gibt es im Münchner Zentrum eine Umweltzone, in die nur noch Autos mit einer grünen Plakette fahren dürfen. 2023 ist die Umweltzone auf den Mittleren Ring erweitert worden und ein Diesel-Fahrverbot für ältere Dieselfahrzeuge in Kraft getreten. Auf der Landshuter Allee wurde 2024 Tempo 30 eingeführt. Was derzeit gilt und wie man eine Ausnahmegenehmigung erhält.

Anette Göttlicher
Mittlerer Ring in München

Luftreinhaltung: Tempo 30 an der Landshuter Allee wirkt

Die seit Juni 2024 an der Landshuter Allee im Rahmen eines Verkehrsversuchs geltende Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 zeigt Wirkung. Im vergangenen Jahr wurde hier erstmals der Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) in Höhe von 40 μg/m³ eingehalten. Die gutachterlichen Immissionsprognosen gehen zudem davon aus, dass der aktuelle Grenzwert bei einem Tempo 30-Limit auch in Zukunft eingehalten wird. Den Ausschüssen für Mobilität sowie für Klima- und Umweltschutz des Stadtrats wurden die ersten Ergebnisse des Verkehrsversuchs vorgestellt.

In der Vollversammlung am 26. März hat das Referat für Klima- und Umweltschutz nun im Rahmen der 9. Fortschreibung des Luftreinhalteplans vorgeschlagen, auf eine Verschärfung der geltenden Regelungen per Durchfahrtsbeschränkung auf der Landshuter Allee für Diesel-Kfz Euro 5/V und schlechter zu verzichten und die Fortführung von Tempo 30 als neue Kernmaßnahme in den Luftreinhalteplan aufzunehmen. Für den angepassten Entwurf der 9. Fortschreibung des Luftreinhalteplans ist eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.

Erweiterte Umweltzone mit Diesel-Fahrverbot

Auf und innerhalb des Mittleren Rings dürfen seit dem 1. Februar 2023 nur noch Autos mit grüner Plakette fahren. Fahrzeuge mit gelber, roter Plakette sind verboten – ebenso Autos ohne Plakette. Verstöße gegen die Regelungen zur Umweltzone werden mit einem Bußgeld von 100 Euro (zzgl. Gebühren) geahndet.

Außerdem wurde zum 1. Februar ein Fahrverbot für Diesel-KFZ mit den Abgasnormen Euro 4/IV und schlechter in der Umweltzone eingeführt (Stufe 1). Das gilt auch für Fahrzeuge mit grüner Plakette. Lieferverkehr und Anwohner*innen sind davon grundsätzlich ausgenommen. Zusätzlich gibt es weitere Ausnahmen (z. B. für Einsatzkräfte) und es können beim Kreisverwaltungsreferat Ausnahmegenehmigungen für bestimmte Fahrten und Fahrzeuge beantragt werden.

Am Montag, 3. Juni 2024, wurde auf der Landshuter Allee, zwischen der Abfahrtsrampe zur Arnulfstraße (Höhe Aufzug zum S-Bahnhof Donnersbergerbrücke) im Süden und dem Toni-Merkens-Weg/der Parkharfe Olympiapark im Norden, Tempo 30 umgesetzt. Mit dem Aufstellen der Schilder gilt dort eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h für beide Fahrtrichtungen der Landshuter Allee sowie auf den zu- und abführenden Fahrspuren in beide Fahrtrichtungen.

Wie bekomme ich die grüne Plakette für München?

Das Kreisverwaltungsreferat vergibt die grüne Plakette im Rahmen der Fahrzeug-Zulassung. Auch Gäste und Touristen benötigen eine Plakette. Informationen beim KVR zur Umweltzone unter +49 89 233-96090.

Bei Verstoß: Bußgeld und Punkte in Flensburg

Gesundheitsschädigender Feinstaub, der unter anderem von Kraftfahrzeugen abgesondert wird, begründete die Einführung der Umweltzonen und der Feinstaubplaketten in Deutschland. Jeder Verstoß gegen diese Verordnung wird mit Bußgeld und sogar Punkten in Flensburg geahndet.