Eigenes Ticket für Fahrrad in U-Bahn und S-Bahn benötigt
Fahrradmitnahme in U- und S-Bahn: Wann es wie erlaubt ist
Außer zu Stoßzeiten kann man in München das Fahrrad in U-Bahn, S-Bahn oder ausgewiesenen Regionalzügen mitnehmen. Aber: Auch das Rad braucht ein Ticket!

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Fahrräder im öffentlichen Nahverkehr
In U- und S-Bahn sowie in ausgewiesenen Regionalzügen ist es grundsätzlich erlaubt, ein Fahrrad mitzunehmen. In allen Bussen und Trambahnen ist die Fahrradmitnahme generell nicht möglich.
Es gelten folgende Sperrzeiten, zu denen eine Mitnahme nicht gestattet ist:
S-Bahn
- Montag bis Freitag von 6 bis 9 Uhr - entfällt in den Schulferien in Bayern
- Am Wochenende und an Feiertagen ist die Fahrradmitnahme immer erlaubt
U-Bahn
- Montag bis Freitag von 6 bis 9 Uhr (ausgenommen Feiertage)
- Montag bis Freitag von 16 bis 18 Uhr (ausgenommen Feiertage) - entfällt in den Schulferien in Bayern
Die Tandemmitnahme ist nur in S-Bahnen und ausgewiesenen Regionalzügen möglich.
Das Ticket für das Fahrrad
Es gelten verschiedene Beförderungsbedingungen für unterschiedliche Fahrradtypen. Einen Überblick bietet die Webseite des MVV.
Ausnahmeregelung für Falträder
Falt- und Klappräder gelten zusammengefaltet als Gepäckstücke und können auch während der Sperrzeiten in U- und S-Bahn mitgenommen werden.
Hierbei ist zu beachten, dass die Kapazität des Transportmittels dies zulassen muss und keine Mitfahrer dadurch eingeschränkt werden. Die Entscheidung fällt dabei das Betriebspersonal vor Ort. Falls der Platz es erlaubt, dürfen die Falträder auch in Bus und Tram mitgenommen werden.